Vorabdruck
ist die ganze oder teilweise Veröffentlichung eines schriftstellerischen Werks in einer Zeitschrift oder Zeitung, bevor das Werk in Buchform erscheint. Im verlagsrechtlichen Sinn gilt das Werk trotz des Vorabdrucks noch nicht als „erschienen“. Die Buchausgabe darf dann also als Erstausgabe bezeichnet werden.