Erscheinungsjahr

Erscheinungsjahr

In den meisten Fällen ist das Erscheinungsjahr zusammen mit der Verlagsangabe auf dem Titelblatt zu finden. Als Erscheinungsjahr gilt der Zeitpunkt, zu dem die Vervielfältigung vom Inhaber des Verlagsrechts hergestellt und Dritten zugänglich gemacht wird. Ein Werk ist noch nicht erschienen, wenn Teile daraus in Zeitungen abgedruckt oder einige Exemplare „als Manuskript gedruckt“ wurden. Es zählt also die mit den Mitteln des regulären Verlagsbuchhandels erfolgte Art der Veröffentlichung. Die Jahresangabe im Copyright-Vermerk kann nur mit großer Vorsicht als Erscheinungsjahr genannt werden, wenn die Angabe auf dem Titel fehlt.