Photolithographie

Photolithographie

Bezeichnung für die Herstellung der lithographischen Druckform auf photographischem Weg. Es kann die Übertragung einer Originalphotographie oder einer photographischen Reproduktion eines sonstigen Originals auf eine Druckform sein. Zahlreiche unterschiedliche Verfahren wurden dafür entwickelt.

Plagiat

Plagiat

(lat. plagium = „Menschenraub“). Geistiger Diebstahl. Die widerrechtliche Verwertung geistigen Eigentums, das als eigene Schöpfung ausgegeben wird. Auch ein rechtmäßiger Abdruck ohne Quellenangabe gilt als Plagiat.

Platte, Plattenrand

Platte, Plattenrand

Die meisten Druckformen können auch als Platte bezeichnet werden. Besonders bei originalgraphischen Tiefdruckverfahren (Kupferund Stahlstich, Radierung, Aquatinta etc.) spricht man von der Platte. Beim Holzschnitt spricht man eher vom Stock, bei der Lithographie vom Stein. Da die Abdrucke in feuchtes Papier unter hohem Druck erfolgen, zeichnet sich die Platte oft deutlich ab, die Plattenränder sind dann als eingeprägte Form, als Plattenrand, erkennbar.

Portolan

Portolan

Mittelalterliches Segelhandbuch. Als Bezeichnung für frühe handschriftliche Seekarten gebräuchlich.

Prägedruck

Prägedruck

Jedes Verfahren, das mit Hilfe einer Prägeform eine erhabene oder vertiefte Abprägung erzielt. Der Prägedruck wurde immer wieder zur Verzierung von Einbänden verwendet, im 19. Jahrhundert auch für Vorsatzpapiere (vgl. gaufriertes Papier). In Bezug auf den Einband spricht man von Blindprägung.

Pressendrucke

Pressendrucke

nennt man die Drucke der kunstgewerblichen Privatpressen, im weiteren Sinne auch alle anderen mit vorwiegend buchkünstlerischer Absicht geschaffenen Druckwerke der neueren Zeit (gesamtes 20. Jahrhundert), z.B. wertvolle Privatdrucke und bibliophile Bücherreihen.

Privatdrucke

Privatdrucke

Alle nicht im Buchhandel erhältlichen, im Auftrag und auf Kosten von Privatpersonen gedruckten Schriften. Sie werden meist in kleiner Auflage und ohne kommerzielle Absicht hergestellt. Vielfach handelt es sich um politische, erotische oder familiengeschichtliche Werke, oft in bibliophiler Ausstattung. Bühnenstücke, die als Privatdrucke veröffentlicht werden, tragen den Vermerk „als Manuskript gedruckt“.

Privileg

Privileg

(lat. „Vorrecht, Sonderrecht“). Bis Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in Deutschland für den Verfasser eines Werks keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Nachdruck konnte bis dahin nur durch besondere Privilegien verhindert werden. Zunächst im Sinn eines Gewerbeprivilegs wurde Druckern zugesichert, dass sich am gleichen Ort bis zu einem gewissen Zeitpunkt kein zweiter Drucker niederlassen durfte. Seit ungefähr 1490 wurden Privilegien für einzelne Bücher erteilt und damit der Nachdruck innerhalb eines bestimmten Gültigkeitsgebiets und für eine enge zeitliche Begrenzung (meist unter 10 Jahren) verboten. Kaiser, Papst, Landesherren und freie Reichsstädte konnten Privilegien erteilen. Häufig sind die Privilegienbriefe am Anfang des Buches abgedruckt. Manchmal wurden sie auch von den Druckern fingiert.

Probeband

Probeband

Bei einem größeren Auftrag wird vom Buchbinder vor Beginn der Bindearbeit vielfach ein Probeband vorgelegt, der lediglich leere Papierbogen enthält. Probebände können auch für Reklamezwecke angefertigt werden, sie enthalten dann zusätzlich Druckbeispiele und werden eher als Musterband bezeichnet.

Provenienz

Provenienz

Der Nachweis durch Besitzvermerk, Exlibris oder Supralibros, dass ein Buch aus einer berühmten Bibliothek stammt.