Nachdruck
Zunächst steht Nachdruck für den unveränderten Wiederabdruck eines Werkes, wobei je nach gewähltem Verfahren zumeist eine spezielle Bezeichnung vorgezogen wird, z. B. Stereotypie oder Manuldruck. Heute spricht man bei der Vielzahl der technisch möglichen Nachdrucke überwiegend von Reprint. Vor allem aber bezeichnet Nachdruck den unrechtmäßigen Abdruck einer Originalausgabe durch einen anderen als den rechtmäßigen Verleger oder Lizenznehmer. Die Nachdrucker konnten Bücher erheblich billiger auf den Markt bringen, da sie keine Honorare zahlten. Vielfach wurden die Texte gekürzt und entstellt, worunter das Ansehen des Autors litt. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts begann man, das Buch als geistiges Eigentum des Autors anzusehen und dessen Schutz auch ohne Privileg zu fordern. Einen ersten Höhepunkt der Nachdrucke gab es während der Reformation. Schon 1525 wandte sich Luther als Erster öffentlich gegen die Nachdrucker, andererseits trugen gerade die Nachdrucke zur schnellen Verbreitung der Reformation bei. Der ursprüngliche Versuch, sich gegen Nachdrucke durch Privilegien zu schützen, konnte nur im Bereich der großen Buchmessen (in Frankfurt und Leipzig) erfolgreich sein. Im süddeutschen und österreichischen Raum wurde der Nachdruck dagegen nicht nur toleriert, sondern gar als lokale Wirtschaftsförderung gutgeheißen. So kam es in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit dem Aufblühen der deutschen Literatur zu einer erneuten Flut von Nachdrucken. Typische (Nach-)Druckereien waren Schmieder in Karlsruhe, Fleischhauer in Reutlingen und Trattner in Wien. Erste wirksame Gesetze gegen den Nachdruck wurden zwischen 1830 und 1835 erlassen. Mit dem Urheberrechtsgesetz Ende des 19. Jahrhunderts wurde dann endgültig eine Rechtsverbindlichkeit erreicht. Dessen ungeachtet, gab es weiterhin Nachdrucke. In der sozialistischen Bewegung nach dem Ersten Weltkrieg oder aus der Protesthaltung der Achtundsechziger heraus setzte man sich bewusst über die Verbote hinweg und veranstaltete von Werken, die man als teuer, elitär oder auch nur mühsam zu beschaffen erachtete, so genannte Raubdrucke.