Lichtdruck

Lichtdruck

(Phototypie, Collotypie). Ein Flachdruckverfahren (nicht identisch mit Heliogravüre!), das ausschließlich der Wiedergabe von Abbildungen dient. Die durch Lichtdruck hergestellten Reproduktionen von Photographien, Aquarellen und Gemälden sind an Originaltreue von keinem anderen Druckverfahren zu erreichen. Das Verfahren beruht auf der Fähigkeit der Chromgelatine, unter Lichteinwirkung die Quellfähigkeit zu verlieren und einen Gerbprozess zu durchlaufen. 1855 hatte Poitevin nach diesem Prinzip und mit Kohlestaub so genannte Pigmentbilder hergestellt. Tessié du Motay entdeckte 1867, dass die belichtete Chromgelatine auch fette Druckfarbe annehmen konnte und entwickelte den Lichtdruck, doch erst Joseph Albert in München machte das Verfahren praxistauglich. Man findet deshalb auch gelegentlich die Bezeichnung „Albertotypie“. Als Druckform dient eine Glasplatte, auf welche die lichtempfindliche Schicht aufgetragen wird. Während des Trocknungsvorgangs beim Aufbringen der lichtempfindlichen Schicht entsteht eine sehr feine Körnung, das so genannte Runzelkorn, das später beim Druck von Bedeutung ist. Die Körnung ist so fein, dass sie mit bloßem Auge in der Regel nicht bemerkt wird. Ein Lichtdruck hat deshalb ein Aus sehen, das einem Fotoabzug nahe kommt. Die Vorlage wird durch ein Zwischennegativ übertragen. An den belichteten Stellen kann die Farbe haften, die anderen aufgequollenen und mit Wasser und Glyzerin getränkten stoßen die Farbe ab. Die löslich gebliebenen Teile der Gelatine werden durch wässern entfernt. Der Druck beruht auf dem gleichen Prinzip wie die Lithographie. Die Druck – schicht ist überaus empfindlich; der Druck muss zudem bei einer ganz bestimmten Temperatur und Luftfeuchtigkeit ausgeführt werden. Dies lässt nur ein langsames Arbeiten zu (etwa 60 Drucke pro Stunde). Mit einer Platte ist bestenfalls eine Auflage von 1500 zu erzielen. Da die Herstellung der Druckform aber nicht teuer ist, wurde das Verfahren für Kleinauflagen von Bildtafeln, Katalogen, Ansichtskarten, Urkunden und Handschriftenfaksimiles genutzt. Reine Strichvorlagen, Druckschriften usw. können im Lichtdruck nicht befriedigend wiedergegeben werden, deshalb werden sie üblicherweise in einem zweiten Druckgang in einer anderen Technik hinzugefügt.