Lizenzausgabe
Die Lizenz (lat. „Erlaubnis“) bleibt stets auf eine bestimmte Anzahl von Exemplaren beschränkt. In Betracht kommen Ausgaben in Buchgemeinschaften, sonstige Sonderausgaben (z.B. in Schriftenreihen) und Fälle, in denen der Original – verleger zeitweise verhindert ist, seine Tätigkeit auszuüben. Lizenzausgaben sind selten von sammlerischem Interesse.